Viele Kinder erhalten seit Jahresbeginn weniger Unterhalt.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Seit Beginn dieses Jahres gelten neue Regeln zur Berechnung des Kindesunterhalts. Diese sind in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt. Zur Berechnung der Unterhaltspflicht eines Elternteils spielen das Alter des Kindes und das Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen eine Rolle. Insgesamt gibt es vier Altersstufen und zehn Einkommensstufen, die sich auf das Nettoeinkommen beziehen. Dabei gilt, je älter das Kind ist und je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt.