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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer ein eigenes Haus baut, hat meist ein genau kalkuliertes Budget. Unvorhergesehene Kosten können eine Finanzierung ins Wanken bringen oder den Bauherren vor große Probleme stellen. Besonders ärgerlich sind Ausgaben, die als Vorleistung erbracht werden mussten, ohne dass die vereinbarten Leistungen dann erfüllt worden sind. Doch in den vielen Fällen können diese Honorare zurückgefordert werden. Hat z. B. ein Architekt nur mangelhafte Planungsarbeiten erbracht, die zur Folge hatten, dass die Baugenehmigung nicht erteilt worden ist, so kann das bereits gezahlte Honorar zurückgefordert werden.