Geraten Berufspendler auf dem Weg in die Firma in einen Unfall, haben sie besondere Ansprüche.
Wer auf dem Weg in die Firma in einen Unfall gerät, sollte
Fragen der Haftung und eventuelle Ansprüche genau klären.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz.  Wenn es auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall kommt, können eventuelle Ansprüche der Verunglückten gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend gemacht wer­den. Denn Unfälle auf dem Weg zur Dienststelle  sind Arbeitsunfälle im Sinne der RVO. Sollte Arbeitnehmern auf dem Weg zur Arbeit, Studenten auf der Heimreise oder Schülern auf dem Heimweg ein Unfall mit folgen­schweren Körperschäden zu­stoßen, muss an diese Möglichkeit in jedem Fall gedacht werden.