v.l.n.r. Burkhard Plemper, Moderation, Dr. Jürgen Krüger, Rechtsanwalt und Notar, Frauke Rörden, Pastorin und Krankenhausseelsorgerin, Dr. Timo Rath, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin

v.l.n.r. Burkhard Plemper, Moderation, Dr. Jürgen Krüger, Rechtsanwalt und Notar, Frauke Rörden, Pastorin und Krankenhausseelsorgerin, Dr. Timo Rath, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Rund 180 Bürgerinnen und Bürger folgten am 21. Januar der Einladung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und des Krankenhauses Reinbek St. Adolf-Stift zu einer Informationsveranstaltung rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Unter dem Titel „Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden“ beleuchteten Fachleute aus Recht, Medizin und Seelsorge, wie persönliche Wünsche rechtssicher formuliert und im Ernstfall auch umgesetzt werden können.

Im Mittelpunkt des Abends stand die Frage, wie Selbstbestimmung gewahrt bleibt, wenn Menschen ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Die große Resonanz und die lebhafte Fragerunde zeigten, wie hoch der Informationsbedarf zu diesem sensiblen Thema ist.

Medizinische Realität trifft Patientenwillen

Dr. Timo Rath, Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin sowie stellvertretender Ärztlicher Direktor des Krankenhauses Reinbek, schilderte eindrücklich den Klinikalltag. Auf den Stationen werde täglich Enormes geleistet, jedoch entstünden besonders in Notaufnahmen Situationen, in denen medizinische Automatismen greifen. Diese seien oft lebensrettend, könnten aber im Widerspruch zu individuellen Behandlungswünschen stehen.

Aus ärztlicher Sicht sei entscheidend, dass Patientenverfügungen konkrete Situationen beschreiben, Behandlungsziele benennen und medizinisch verständlich formuliert sind. Allgemeine Aussagen reichten nicht aus. Begriffe wie „würdevolles Sterben“ seien aus medizinischer Perspektive kaum umsetzbar, wenn nicht klar definiert werde, was damit gemeint ist. Wichtig sei außerdem, ob eine Lebensverlängerung unter allen Umständen gewünscht wird oder ob Raum für Klärung und Gespräche bleiben soll.

Dr. Rath betonte, dass eine Patientenverfügung nur dann wirksam helfen könne, wenn sie auffindbar, aktuell und auch unter Zeitdruck verständlich sei. Ebenso brauche es erreichbare, entscheidungsfähige Bevollmächtigte. Gute Entscheidungen entstünden im Dialog zwischen Ärzten und Bevollmächtigten. Viele Menschen sorgten sich, ihren Angehörigen zu viel Verantwortung zu übertragen, doch gerade hier unterstützten Ärztinnen und Ärzte beratend.

Ein weiteres Missverständnis sprach er ebenfalls an: Intensivmedizin bedeute nicht automatisch dauerhaftes Leiden. Auch die Annahme, Patientenverfügung und Organspende schlössen sich aus, sei falsch. Eine Organspende könne ausdrücklich in der Verfügung geregelt werden.

Rechtsanwalt und Notar Dr. Jürgen Krüger aus Flensburg räumte mit einem weit verbreiteten Irrtum auf: Ehepartner dürfen sich nicht automatisch in Gesundheitsfragen vertreten. Zwar gebe es inzwischen ein auf sechs Monate begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten, wer dies nicht wünsche, müsse jedoch aktiv widersprechen.

Dr. Krüger erklärte den grundlegenden Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung legt die verfügende Person selbst verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Diese Festlegungen sind für Ärztinnen und Ärzte bindend. Bei der Vorsorgevollmacht hingegen entscheidet die bevollmächtigte Person stellvertretend.

Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, sollte sorgfältig auswählen, wer diese Aufgabe übernehmen soll. Bevollmächtigte könnten die Verantwortung ablehnen, wenn sie sich überfordert fühlen. Deshalb sei ein offenes Gespräch im Vorfeld unerlässlich.

Zudem wies Dr. Krüger darauf hin, dass eine Vorsorgevollmacht nicht nur gesundheitliche Fragen, sondern auch Rechtsgeschäfte umfassen sollte. Gerade in Krisensituationen könne es nötig sein, über Vermögen oder Immobilien zu verfügen. Ohne notarielle Beurkundung stoße eine Vollmacht hier schnell an Grenzen, etwa wenn beide Ehepartner im Grundbuch stehen. Dann bleibe oft nur der Weg über das Betreuungsgericht. Notariell beurkundete Vollmachten böten zudem den Vorteil, im zentralen Vorsorgeregister erfasst zu sein und nicht verloren gehen zu können.

Ein praktischer Rat des Juristen sorgte für zustimmendes Nicken im Publikum: Eine Vorsorgevollmacht sei auch für junge Erwachsene sinnvoll. Sie könne durchaus ein verantwortungsvolles Geschenk zum 18. Geburtstag sein.

Ethische Orientierung und persönliche Werte

Die evangelische Pastorin und Krankenhausseelsorgerin Frauke Rörden lenkte den Blick auf die menschliche und ethische Dimension. Die Würde eines Menschen ende nicht mit dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Eine Patientenverfügung formuliere, was andere dann stellvertretend umsetzen müssen.

Sie sprach über die Schwierigkeit, Verantwortung für andere zu übernehmen, und erinnerte daran, dass der Mensch ein Beziehungswesen ist. Es reiche nicht, darauf zu vertrauen, Angehörige wüssten schon, was gemeint sei. Eigene Werte müssten ausgesprochen und in Gesprächen geklärt werden. Vorsorge sei kein Ausdruck von Misstrauen, sondern von Fürsorge, Respekt und Verbundenheit. Eine klare Vorsorgevollmacht helfe, ein Handlungsvakuum zu vermeiden.

Konkrete Fragen aus dem Alltag

In der moderierten Fragerunde, geleitet von Journalist und Soziologe Burkhard Plemper, wurden viele praktische Anliegen angesprochen. Die Veranstaltung machte deutlich, dass Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung keine rein formalen Dokumente sind, sondern Ausdruck persönlicher Werte und Lebensvorstellungen. Sie entlasten Angehörige, geben Ärztinnen und Ärzten Orientierung und sichern das Selbstbestimmungsrecht auch in kritischen Situationen. Der große Zuspruch in Reinbek zeigte, wie wichtig Aufklärung und offene Gespräche zu diesem Thema sind.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

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Redaktion: AzetPR