Ex-Paar nach Scheidung

Zum Thema Scheidung kursieren viele Mythen um aufwendige Gerichtsverfahren, Vermögensteilung oder um die Frage, wann Eheverträge gültig sind. © Foto: Josep Suria_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Vielen Menschen läuft ein kalter Schauer über den Rücken, wenn sie an das Thema Scheidung denken. Zahlreiche Mythen über teure Gerichtsverfahren, Vermögensauseinandersetzungen oder die Frage, wann Eheverträge gültig sind, sind im Umlauf. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer stellt die häufigsten Irrtümer richtig.

Irrtum: Mit dem Gang zum Anwalt enden die Streitigkeiten teuer vor Gericht

Rechtsberatung rund um eine Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass hohe Kosten für Anwalt und Gericht auf einen zukommen. Viele Angelegenheiten lassen sich ohne enormen Aufwand klären. Ein jahrelanges Verfahren, mit dem ein riesiger Aktenberg einhergeht, ist für den Anwalt weder finanziell lukrativ noch inhaltlich reizvoll. Er möchte das Anliegen seines Mandanten möglichst zielstrebig und schnell bearbeiten. Es ist im Sinne aller, Konflikte zu deeskalieren und frühzeitig zu beenden. Wenn die Streitparteien ihre Rechte kennen, ergeben sich die besten Lösungen.

Lesen Sie hier, wie Sie nach einer Scheidung Ihre Ansprüche sichern.

Irrtum: Scheidungswillige können sich einen Anwalt teilen

Einige Eheleute sind der Annahme, sie könnten ihre Konflikte durch einen gemeinsamen Anwalt günstig und ohne Streit beilegen. Jedoch darf ein Rechtsanwalt immer nur einen Ehepartner vertreten. Die andere, nicht anwaltlich begleitete Person kann an den Gesprächen teilnehmen. Jedoch erhält sie keine auf ihre Interessen zugeschnittene Beratung.

Eine solche Konstellation kommt infrage, wenn nicht viel geregelt werden muss und kein wesentlicher Streit besteht. Das Scheidungsverfahren gestaltet sich kostengünstiger, wenn nur ein Anwalt bezahlt werden muss. Bei einer komplexen Ausgangssituation benötigen allerdings meist beide Parteien jeweils einen Anwalt.

Irrtum: Eheleuten gehört nach der Hochzeit alles zur Hälfte, sogar die Schulden

Alles Hab und Gut, das ein Ehepartner vor der Heirat eigens besitzt und während der Ehe dazu erwirbt, ist auch in und nach der Ehe dessen Alleineigentum. In Deutschland gilt ohne Ehevertrag automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird für jeden Ehegatten getrennt ermittelt, welchen Zugewinn beide während der Ehe erwirtschaftet haben. Derjenige, der einen höheren Zugewinn hat, muss dem anderen die Hälfte des Mehrbetrages abgeben. Die aufwendige Berechnung dazu führen die Anwälte durch.

Nach der gleichen Logik haftet jeder Gatte ebenso alleine für die eigenen Schulden. Davon ausgenommen sind die „Geschäfte des täglichen Lebens“, unter die etwa Rechnungen für Öl, Gas und Strom fallen. Auch Kosten für die gemeinsame Lebenshaltung wie Einkäufe oder Arztrechnungen zählen dazu, aber nicht etwa Darlehen, die nur von einem Ehegatten unterschrieben worden sind.

Irrtum: Ein Ehevertrag muss vor der Hochzeit geschlossen werden

Ein Ehevertrag regelt häufig unter anderem, wie das gemeinsame Vermögen nach Auflösung einer Ehe aufgeteilt wird. Entgegen der landläufigen Meinung können Verheiratete eine solche Vereinbarung auch noch während einer Ehe besiegeln und gegebenenfalls ändern. Gültig ist ein Ehevertrag im Übrigen nur, wenn er durch einen Notar beurkundet wird.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Redaktion: AzetPR