Ein Sarg

Hat der Verstorbene nachehelichen Unterhalt gezahlt, müssen unter Umständen die Erben einspringen. © Foto: Mario Wallner_pexels.com

Viele Geschiedene, die nachehelichen Unterhalt erhalten, gehen davon aus, dass ihr Anspruch spätestens mit dem Tod des zahlungspflichtigen Ex-Gatten erlischt. Das kann ein teurer Irrtum sein: Unter Umständen sind nun dessen Erben, zum Beispiel die Kinder oder der neue Ehepartner, unterhaltspflichtig. Ein solcher Unterhaltsanspruch ist jedoch zeitlich begrenzt.