
Meist kommt es nach einer Trennung zum Auszug eines Partners. Doch ein gemeinsamer Mietvertrag lässt sich nicht einfach auflösen. © Foto: Iakov Filimonov_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennt sich ein Paar, zieht in vielen Fällen eine Person aus der gemeinsamen Wohnung aus. Haben Ehegatten den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet, sind jedoch weiterhin beide Vertragspartner des Vermieters. Eine einseitige Kündigung ohne Beteiligung des anderen Ehepartners ist nicht möglich. Unerheblich ist dabei, ob beide oder nur ein Ehegatte im Mietvertrag als Mieter eingetragen sind. Für unverheiratete Paare gelten andere Regelungen.
