
Baumängel nach der Abnahme wie Risse oder undichte Keller erschweren oft Ersatzansprüche. Warum rechtlich korrektes Vorgehen wichtig ist. © Foto: Hans.slegers_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Haus ist gerade fertiggestellt, doch bereits kurz nach der Übergabe treten erste Baumängel auf? Werden Risse im Mauerwerk, ein undichter Keller oder brüchiger Estrich erst nach der Abnahme und Bezahlung der Bauleistung bemerkt, lassen sich Ersatzansprüche häufig nur schwer durchsetzen. In dieser Situation ist anwaltlicher Rat sinnvoll, denn nach der Abnahme liegt die Beweislast für etwaige Baumängel nicht mehr beim Bauunternehmer, sondern beim Bauherrn. Wichtig ist zudem, Mängel keinesfalls vorschnell selbst zu beheben oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
