Wenn fremde Kinder mitfahren: Wer haftet bei Unfällen oder Sachbeschädigung?

Wer fremde Kinder im „Elterntaxi“ chauffiert, übernimmt die Obhutspflicht und haftet bei Personenschäden. © Foto: Vika Glitter_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Eltern setzen auf Fahrgemeinschaften, um nicht immer selbst zu Kita, Schule oder Sporthalle fahren zu müssen. Doch gerade in der dunklen Jahreszeit kann es schnell zu Unfällen kommen. Wer fremde Kinder im „Elterntaxi“ chauffiert, übernimmt die Obhutspflicht und haftet bei Personenschäden.