Verbraucherveranstaltung mit Fragerunde der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift

Die rechtzeitige Errichtung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung ermöglicht, selbst zu bestimmen, bevor andere entscheiden. Foto: KI-generiert
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Jeder Mensch soll frei bestimmen, wie er seinen Lebensabend verbringen möchte und welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Altersschwäche Ihnen die Fähigkeit nimmt, selbst zu entscheiden und Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln? Weiß ein Dritter wirklich, was in Ihrem Sinne ist?
