Eine Pauschalreise kann die Planung für den Urlaub erleichtern. Bei Mängeln bestehen Ansprüche auf Nachbesserung oder Preisminderung. © Foto: Maria Isabella Bernotti_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Reisewillige, die ihren wohlverdienten Urlaub besonders einfach planen möchten, buchen eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter. So gibt es nur einen Vertragspartner, der alles Weitere organisiert. Für den Fall, dass es zu Problemen kommt, sollten Urlauber jedoch ihre Rechte kennen. So können sie vom Veranstalter verlangen, dass er etwaige Mängel behebt, oder andernfalls den Reisepreis mindern.