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Vertrag wird unterschrieben

Monat: Mai 2023

Dienstfahrrad auch privat nutzen

Frau mit Dienstfahrrad

Überlassen Arbeitgeber ihren Angestellten ein Dienstfahrrad, können sie die Kosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. © Foto: Michael Kucharski_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wollen Arbeitnehmer ihrer Fitness oder der Umwelt zuliebe auf das Auto verzichten, ist ein Dienstfahrrad eine gute, kostensparende Wahl. Darf das Fahrrad auch privat genutzt werden, handelt es sich um einen Arbeitslohn oder ein Gehaltsextra in Form eines Sachbezugs, der Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern steuerliche Vorteile bietet. Die Überlassung muss vertraglich festgehalten werden. Neben einem Kauf besteht die Option, das Dienstrad bei spezialisierten Unternehmen zu leasen.

Immobilienkauf bei Unverheirateten

Unverheiratetes Paar

Um bei einer Trennung Streit zu vermeiden, sollten unverheiratete Paare die Eigentumsverhältnisse bereits vor einem Immobilienkauf regeln. © Foto: Africa Studio _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Paare ohne Trauschein haben in Deutschland weniger Rechte als Ehepaare. Dies kann insbesondere für unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erworben und bewohnt haben, schmerzhaft sein. Damit Streitigkeiten um die Immobilie im Falle einer Trennung vermieden werden können, sollten die Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsmodalitäten im Vorfeld geregelt werden. Hierzu müssen Unverheiratete selbst aktiv werden und sich ein „rechtliches Polster“ zulegen.

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