Für das, was die Kleinen hinter dem Rücken ihrer Eltern
anstellen, müssen Mutter und Vater nicht immer gerade stehen.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Rufen Minderjährige ohne das Wissen der Eltern eine 0900-Nummer an, um Zahlungen zu tätigen, müssen die Eltern die Kosten nicht übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (BGH, 06.04.17, AZ. III ZR 368/16).