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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Ob jemand pflegebedürftig ist und Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, wurde bisher daran gemessen, wie hoch der Pflegeaufwand, gemessen in Minuten, ist. Ab 2017 gilt etwas anderes: Pflegebedarf hängt nun davon ab, wie selbstständig der Betroffene seinen Alltag bewältigt. Im Fokus steht nicht mehr der zeitliche Aufwand der Pflegeperson, sondern der Pflegebedürftige an sich. Für alle, die schon vor 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, gibt es einen Bestandsschutz.