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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Vertrauensperson

Gerichtliche Betreuung ist keine Entmündigung

Nicht immer haben ältere Menschen andere in ihrem Umfeld, die sich um ihre Belange kümmern können. © Foto: goodluz_shutterstock.com

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für Pflegebedürftige, die mit einer Vollmacht nicht vorgesorgt haben, wird vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Viele empfinden den Einsatz eines Betreuers als Entmündigung. Tatsächlich folgt das Betreuungsgericht jedoch meistens dem Vorschlag des Antragstellers, einen nahen Angehörigen wie den Ehepartner oder eines der erwachsenen Kinder zum Betreuer zu ernennen.

Vertrauenssache Vollmacht

Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, sollte sich im Vorfeld umfassende Gedanken machen.
Es es sinnvoll, eine jüngere Person mit der Vorsorgevollmacht
zu betrauen. ©Olena Yakobchuk_shutterstock.com

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzen möchte, kann mehrere Personen – z. B. den Ehegatten und die Kinder – gleichberechtigt nebeneinander bevollmächtigen. Einen Bevollmächtigten aus der nachfolgenden Generation zu wählen, erweist sich vor allem dann als sinnvoll, wenn der Betroffene selbst wie auch der Ehepartner älter sind. Außerdem können bei einem Unfall beide Ehegatten gleichzeitig handlungsunfähig werden.

Vorsorgevollmacht auch für junge Menschen sinnvoll


Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer die persönlichen Angelegenheiten im Notfall regelt.
Auch junge Menschen kann ein Schicksalsschlag treffen.
©Africa Studio_shutterstock.com

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine psychische Krankheit, ein Unfall oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung – seine persönlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln zu können kann jeden treffen. In solchen Situationen benötigen Volljährige einen gesetzlichen Vertreter, einen sogenannten Betreuer, der wichtige wirtschaftliche und persönliche Dinge in Vertretung bestimmt und entscheidet. Viele Menschen machen sich Sorgen, dass ein gerichtlich angeordneter Betreuer gegen ihren Willen handelt oder sich nicht ausreichend um sie kümmert.

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