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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Rechtsberatung

Online-Selbsthilfe kann tückisch sein


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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Internet macht es möglich. Wer eine Frage hat, gibt diese einfach bei einem der zahlreichen Suchdienste ein und schon erhält er eine umfangreiche Anzahl von Anbietern, die Hilfe versprechen. Genügen diese Auskünfte nicht, dann kann die Frage auch noch in Foren mit anderen Usern diskutiert werden. Geht es um Rechtsfragen, scheint der Rat des Anwalts beinahe überflüssig. Doch Vorsicht! Inhalte im Internet werden keiner Prüfung unterzogen. Ob die Zehn Tipps zur Testamentserstellung richtig waren, erfahren meist erst die Nachkommen, wenn das Testament ungültig ist oder der „letzte Wille“ nur zu leicht angefochten werden kann.

Mit dem Opferanwalt Strafprozess mitgestalten

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Interessen von Opfern finden in Strafprozessen zu wenig Berück­sichtigung, das ist immer noch eine weit verbreitete Meinung in der Öffentlichkeit. Sicherlich müsse die Stellung der Opfer von Gewalttaten verbessert und gestärkt werden, so die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Allerdings wäre es für viele Betroffene schon hilfreich, wenn sie die bestehenden recht­lichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen würden.

Umfassende Rechtsberatung darf nur der Anwalt durchführen

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine Rechtsberatung darf nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Nicht jeder vermeintlich Rechtskundige darf Rechtsrat erteilen. Dies ist nur dem Anwalt gestattet. Das deutsche Recht ist so kompliziert, dass es der Verbraucherschutz zwingend gebietet, dass die umfassende Rechtsberatung der Anwaltschaft vorbehalten bleibt. Rechtsanwälte sind durch eine fundierte juristische Ausbildung und durch zwei Staatsexamen qualifiziert. Darüber hinaus gewährleistet das anwaltliche Berufsrecht, dass der Anwalt in jedem Fall die Interessen seines Mandanten zu wahren hat. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss selbst den Anschein der Vertretung widerstreitender Interessen vermeiden. Die Einhaltung des Berufsrechts wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht.

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