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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für Autos mit Herstellergarantie werden auf dem Gebrauchtwagenmarkt gute Preise erzielt. Der Käufer zahlt diesen gerne, da er Mängel als Garantieleistung beheben lassen kann. Stellt sich heraus, dass die Herstellergarantie nur irrtümlich bestand, kann dies als Mangel eingestuft werden und unter Umständen einen Grund liefern, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bislang galt etwas anderes.