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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Erbe

Das Erbe frühzeitig regeln

Erbrechtstag der Rechtsanwaltskammer
Zum Thema Nachlass herrscht großer Informationsbedarf.
© Foto: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unter dem Motto „Erbfolge selbst bestimmen“ informierten am 14.11.2018 in Schleswig die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, die Notarkammer und die Steuerberaterkammer über typische Fallstricke beim Erben und Vererben.

Wenn der Nachlass überschuldet ist

Es lohnt sich, die Vermögenslage des Erblassers zu prüfen.
© Foto: Goksi_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Besteht das Erbe aus Schulden, sind die Erben in einer schwierigen Situation. In der Praxis erweist sich die Prüfung der Vermögenslage oft als schwierig, weil nicht jede Überschuldung ohne Weiteres er­kennbar ist. So ist es schon vorgekommen, dass ein Erbe plötzlich aus einer vor Jahren vom Erblasser übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen wurde.

Vertrauenssache Vollmacht

Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzt, sollte sich im Vorfeld umfassende Gedanken machen.
Es es sinnvoll, eine jüngere Person mit der Vorsorgevollmacht
zu betrauen. ©Olena Yakobchuk_shutterstock.com

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer eine Vorsorgevollmacht aufsetzen möchte, kann mehrere Personen – z. B. den Ehegatten und die Kinder – gleichberechtigt nebeneinander bevollmächtigen. Einen Bevollmächtigten aus der nachfolgenden Generation zu wählen, erweist sich vor allem dann als sinnvoll, wenn der Betroffene selbst wie auch der Ehepartner älter sind. Außerdem können bei einem Unfall beide Ehegatten gleichzeitig handlungsunfähig werden.

Das Erbe ausschlagen

Wenn der Nachlass aus Schulden besteht, kann man das Erbe ausschlagen.
Erben sollten die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen
kennen. © Kzenon_shutterstock.com

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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nicht immer werden Reichtümer vererbt, mitunter sind für die Erben nur Schulden übrig geblieben. Außer den zu Lebzeiten entstandenen Verbindlichkeiten des Verstorbenen gehören hierzu auch Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen, z.B. Beerdigungskosten oder zu erfüllende Vermächtnisse. Wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, haftet der Erbe in voller Höhe, wenn er nichts unternimmt, um den Gläubigerzugriff zu beschränken.

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