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Rechtsanwaltskammer Koblenz. “Nobody is perfect” – Fehler passieren und das nicht selten auch am Arbeitsplatz. Schnell können dabei Schäden in Millionenhöhe entstehen. Doch wer kommt für diese Schäden auf?

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, einem Mitarbeiter den Lohn wegen vom Arbeitnehmer verursachter Schäden zu kürzen. Anders als im Kauf- oder Werkvertragsrecht über­nehme der Arbeitnehmer keine Gewährleistung für die von ihm geleistete Arbeit.

Der Arbeitnehmer muss für den von ihm verschulde­ten Schaden nur bei grober oder mittlerer Fahrlässig­keit aufkommen. Und diese muss ihm der Arbeit­geber nachweisen.

Hat zum Beispiel ein LKW-Fahrer während der Arbeitszeit einen Unfall mit Sach- und Personen­schaden, so haftet er bei grober Fahrlässigkeit in der Regel für den gesamten Schaden, bei „normaler“ (mittlerer) Fahrlässigkeit wird der Schaden geteilt, bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber den Schaden allein.

Der Regelfall ist die normale „Fahrlässigkeit“. Die genaue Haftungsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei kommt es auf die Gefahr­trächtigkeit der Arbeit an, die Höhe des Schadens, die Möglichkeit des Arbeitgebers, sich für solche Schäden zu versichern etc.

Hat der Arbeitnehmer schuldhaft bei einem Dritten einen Personen- oder Sachschaden verursacht, haf­tet er diesem gegenüber – gemeinsam mit seinem Arbeitgeber als Gesamtschuldner – nach den allge­meinen Grundsätzen des BGB. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, den Schaden des Dritten voll oder zumindest zum Teil zu tragen, so­fern er den Schaden nur leicht oder mit mittlerer Fahrlässigkeit herbeigeführt hat.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com