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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unter dem Motto „Mit dem Anwaltsmediator Zeit sparen“ informierten am 14.04.2016 drei Anwaltsmediatoren der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Kieler Haus des Sports über die Grundzüge der Baumediation. Dass ernsthafte Konflikte nicht immer vor Gericht ausgefochten werden müssen, gilt in Deutschland immer noch als Geheimtipp. In den USA zum Beispiel ist Mediation als außergerichtliches Einigungsverfahren längst etabliert.

Offene Antenne für die Parteien
„Mediation ist zwar kein Allheilmittel“, sagt Rechtsanwalt und Mediator Dr. Markus Göldner, „kann aber in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zu Gerichtsprozessen sein“. Der Kieler Mediator betont: „Die Erfolgsquoten für eine gelungene Mediation steigen, je früher sie ins Spiel gebracht wird“. Häufig entzünden sich Konflikte, weil den Streitenden das Vermögen abhandenkommt, die eigene Betroffenheit von der sachlichen Ebene zu trennen. „Diese Blockade aufzubrechen ist Aufgabe des Mediators“, so Göldner. Kerngedanke ist, nicht von den Forderungen der Parteien auszugehen, sondern ihre Interessen für sie selbst und füreinander sichtbar zu machen. „Der Mediator bereitet den Weg für eine selbstgefundene Lösung. Er ist allparteiisch und hat Verständnis für beide Positionen“, weiß der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Der vierte Winter im kalten Haus
Warum sich Mediation bei einer komplexen Angelegenheit wie im Baubereich lohnt, erklärt Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Inken Fuhrmann: „Streitigkeiten im Bauprozess resultieren daraus, dass selbst bei einer herkömmlichen Vertragsstruktur eine Vielzahl von Beteiligten in das Bauprojekt involviert sind. Das führt dazu, dass keiner etwas sagen kann ohne den anderen. Hinzu kommt, dass ohne Sachverständige und Gutachter oftmals nichts entschieden werden kann.“ Diese Sprachlosigkeit mündet darin, dass die vielfältigen Interessen von Bauherr, Auftragnehmer, Subunternehmer, Objektplaner usw. nicht offen kommuniziert werden. Das Ergebnis sind Spannungen und Blockaden, die zwischen den Projektpartnern verbrannte Erde hinterlassen. Damit verbunden ist schließlich ein immenser, kosten- und zeitintensiver Zerrprozess, der nicht selten im Baustillstand enden kann. Unterbrechungen wiederum bürgen ein hohes Insolvenzrisiko. „Bei vielen geht es um die Existenz“, weiß die Mediatorin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht aus Kiel.

Verhakte Kommunikation lösen
Die Vorteile eines außergerichtlichen Einigungsversuchs liegen auf der Hand: „Mediation bietet eine diskrete, schnelle Lösung, spart viel Geld und Nerven und führt in den meisten Fällen zu einem Ergebnis, mit dem alle Beteiligte leben können“, sagt Rechtsanwalt, Mediator und Notar Stefan Michalke. Dabei liegt der Stundensatz, der zwischen 100 und 500 Euro variieren kann, weit unter den zum Teil gewaltigen Gerichts- und Anwaltskosten eines klassischen Zivilprozesses. Neben der wirtschaftlichen Ebene geht es aber auch um die menschliche Komponente, erklärt der Anwaltsmediator aus Henstedt-Ulzburg: „Aus einer Mediation gehen die Parteien mit ihrer eigenen Lösung heraus und wahren ihr Gesicht“ – vorausgesetzt, die Streitenden bringen die innere Bereitschaft mit, sich freiwillig und konstruktiv zu einigen. Um die Einigung durchzusetzen, haben die Parteien zwei Möglichkeiten: „Entweder sie schließen einen privatschriftlichen Vertrag darüber, wie sie auseinandergehen möchten. Oder sie schaffen einen vollstreckbaren Titel, was nur durch Hinzuziehung eines Notar machbar ist“, erklärt der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Anwälte, die auch Mediatoren sind, nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Redaktion: www.azetpr.com