Zwangsversteigerung

Die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung gilt als kostengünstiger Weg zur eigenen Immobilie. Der Erwerb ist jedoch mit Risiken verbunden. © Foto: Curtis Adams_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung gilt bisweilen als kostengünstiger Weg zur eigenen Immobilie. Der Erwerb ist jedoch mit erheblichen Risiken und Rechtsfolgen verbunden: Interessenten können das Haus oder die Wohnung nicht vorab selbst einsehen und müssen unter Umständen auch Schulden übernehmen, die im Grundbuch eingetragen sind. Selbst direkt vor dem Kauf hinzugekommene Schäden sind nicht auszuschließen. Dies sollten sich potenzielle Käufer vor der Teilnahme am Versteigerungsverfahren bewusst machen und insbesondere die Eintragungen im Grundbuch sorgfältig prüfen.