Frau mit mentalen Problemen

Falls einer der ehemaligen Ehepartner aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig ist, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. © Foto: Liza Summer_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Für verheiratete Paare ist es in aller Regel eine Selbstverständlichkeit, füreinander einzustehen – und zwar „in guten wie in schlechten Zeiten“. Ungleich verteilte Mühen oder Kosten werden ohne Weiteres hingenommen. Kommt es jedoch zur Scheidung, endet die Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand meist. Leidet einer der ehemaligen Partner an einer schweren Krankheit oder einem Gebrechen und ist daher erwerbsunfähig, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.