Älteres Paar mit Tochter, die sie in Vorsorgevollmacht als Vertrauensperson gewählt haben.

Wer die vertrauensvolle Aufgabe der Betreuung keinem Fremden überlassen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. © Foto: Rustle _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine psychische Krankheit, ein Unfall oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung – seine persönlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln zu können, kann jeden ereilen. Betroffene benötigen dann einen sogenannten Betreuer als gesetzlichen Vertreter, der in Vertretung die notwendigen wirtschaftlichen und persönlichen Dinge ordnet. Ehegatten oder Kinder entscheiden jedoch nicht automatisch stellvertretend für ihre pflegebedürftigen Partner oder Eltern. Zudem machen sich viele Sorgen, dass gerichtlich angeordnete Betreuer gegen ihren Willen handeln oder sich nicht ausreichend um sie kümmern. Mit einer Vorsorgevollmacht kann verhindert werden, dass die vertrauensvolle Aufgabe der Betreuung einem Fremden überlassen wird.