Eine ältere Frau überlegt.

Nimmt ein Erbe den Nachlass an, haftet er auch für bestehende Mietschulden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen. © Foto: Africa Studio_shutterstock.com


Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Erben ist nicht risikolos, denn ein Erbe tritt den Nachlass des Verstorbenen mit all seinen Rechten und Pflichten an. Erbt er ein bestehendes Mietverhältnis samt Schulden, muss er auch für die rückständigen oder fortlaufenden Verbindlichkeiten haften. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen.