Mann auf Sofa mit Unterlagen für Testamentsanfechtung

In vielen Fällen können Erben das Testament anfechten, wenn sie sich übergangen fühlen. © Foto: Andrea Piacquadio_Pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer sich durch das Testament eines nahen Verwandten übergangen fühlt, weil er unrechtmäßig nicht als Erbe aufgeführt ist, muss nicht zwingend zurückstecken. So kann jeder Pflichtteilsberechtigte ein Testament anfechten, wenn er dadurch profitieren würde. Ist dem Erblasser ein Irrtum unterlaufen oder wurde er beim Verfassen sogar bedroht, ist dies ein möglicher Grund, ein wirksames Testament anzufechten. Zu berücksichtigen ist allerdings die knappe Frist von einem Jahr ab Bekanntwerden des Irrtums. Ist die Wirksamkeit des Testaments selbst fraglich, können Antragsteller diese vor Gericht prüfen lassen.