Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennt sich ein Paar, bedeutet das meist, dass einer von beiden aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wird. Doch nicht immer klappt das von heute auf morgen. Ehegatten, die gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet haben, sind beide Vertragspartner des Vermieters. Möchte also ein Ehepartner ausziehen und den Mietvertrag kündigen, gilt die Vertragsauflösung nicht automatisch für den anderen Ehepartner. Ob nur ein Ehegatte im Vertrag als Mieter eingetragen wurde, spielt keine Rolle. Für Paare einer „wilden“ Ehe gilt etwas anderes.