Schenkungen zu Lebzeiten können Auswirkungen auf den Nachlass haben.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Schenkungen sind bei manchen Eltern beliebt, um den Engsten bereits zu Lebzeiten etwas von ihrem Vermögen zu übertragen. Die einen entscheiden sich aus rein finanziellen, die anderen aus emotionalen Gründen für eine „Schenkung mit warmer Hand“. Und auch wenn jemand mit einer Schenkung das Lieblingskind einem weniger beliebten Nachkommen vorziehen möchte, bleibt dies im Erbfall nicht folgenlos – Stichwort Pflichtteil.