Was tun bei Mängeln am Bau?
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Haus ist gerade fertig und schon zeigen sich die ersten Baumängel: Risse im Mauerwerk, der Keller ist undicht und ein Estrich, der schon brüchig ist. Fallen dem Bauherrn diese Mängel erst nach der Abnahme und Bezahlung der Bauleistung auf, so sind Ersatzansprüche schwer durchzusetzen. Hier ist anwaltlicher Rat gefragt. Denn nach der Abnahme trägt nicht mehr der Bauunternehmer, sondern der Bauherr die Beweislast für die behaupteten Mängel. Auf keinen Fall darf der Bauherr voreilig selbst die Mängel korrigieren oder durch Dritte beseitigen lassen.