Callcenter von Versicherern übernehmen oft das Schadensmanagement nach einem Autounfall. Davon ist abzuraten.
Wer in einen Unfall gerät, sollte seinen Anwalt kontak-
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Um Kosten bei der Schadensregulierung zu sparen, drängen die Kfz-Haftpflichtversicherer verstärkt in das Schadensmanagement. Sie propagieren die In­anspruchnahme von Callcentern, mit deren Hilfe sie die Geschädigten frühzeitig “lenken” und zwar zu bestimmten kosten­günstigen Werkstätten hin, weg von freien Sach­verständigen und vor allem weg vom anwaltlichen Rat. Dem Geschädigten wird suggeriert, seine In­teressen seien bei der Versicherung am besten aufgehoben, diese werde ihn bestens beraten.

Schadensmanagement durch Versicherung nicht empfehlenswert

Dass das nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand: Es handelt sich schließlich um die Versicherung des Unfallgegners. Sie muss die Interessen des Unfallgegners vertreten und eine Haftung möglichst abwehren. Dazu gehört auch, die Schuld des Unfallgegners am Zustande­kommen des Unfalls zu verneinen oder jedenfalls so gering wie möglich einzustufen und natürlich die Regulierungsbeträge für den Schaden so nied­rig wie möglich zu halten. Genau dies widerspricht aber den Interessen des Geschädigten.

Befolgt der Geschädigte den Rat der Versicherun­gen, keinen Anwalt einzuschalten, so verschenkt er unter Umständen viel Geld. Ohne eine fachge­rechte Beratung durch einen im Verkehrsrecht ver­sierten Anwalt, gehen schnell Schadenersatz­ansprüche verloren. Und nicht nur das, ein unver­züglich nach dem Unfall kontaktierter Anwalt stellt die Weichen für das weitere Vorgehen von Anfang an richtig und zwar im Sinne des Geschädigten.

Beratung hilft weiter

Der Anwalt wird darüber beraten, ob

  • der Geschädigte mit vollem Schadensersatz rechnen kann oder eventuell eine Mithaftung droht;
  • ein Gutachter beauftragt werden muss;
  • die Anspruchnahme eines Mietwagens sinn­voll ist;
  • die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug trotz hoher Reparaturkosten (Totalschaden) gleichwohl noch reparieren zu lassen;
  • sich der Geschädigte bei der Ersatzbe­schaffung Abzüge wegen Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert gefallen lassen muss.

Eine solche Beratung wird der Geschädigte keines­falls vom Versicherer des Unfallgegners erhalten, da diese andere Interessen vertritt. Nur ein unab­hängiger und allein seinem Mandanten verpflichte­ter Anwalt ist in der Lage, hier richtigen Rat zu er­teilen.

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Redaktion: www.azetpr.com