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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Besonders dann, wenn viele ihren Urlaub planen, locken zahlreiche Fluggesellschaften mit attraktiven Billigangeboten. Doch selten bleibt es bei dem beworbenen Preis. Auf den zweiten Blick entpuppen sich die Angebote als Mogelpackung, weil das Buchungssystem für den Fluggast nicht transparent genug ist. Tatsächlich sind viele Billigflüge nicht das, was sie versprechen. Einige Schnäppchen sind in Wahrheit ein Kostenrisiko.

Obwohl Fluganbieter nach Art. 23 EU-Verordnung 1008/2008 dazu verpflichtet sind, in ihren Angeboten den zu zahlenden Endpreis zu nennen, machen sie noch lange nicht alle Kosten auf Anhieb sichtbar. Laut Verordnung müssen „anwendbare Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind“ ausgewiesen werden. Doch statt die Preise erkennbar zu erhöhen, wählen viele Billigfluggesellschaften die Strategie, sich bestimmte Leistungen auf dem Wege versteckter Kosten vom Fluggast bezahlen zu lassen. Manche Flugvermittler vertreten zudem den Standpunkt, dass die EU-Verordnung Nr. 1008/2008 nur für Fluggesellschaften gelte. Deshalb ist gerade bei Buchungen über solche Vermittler Vorsicht geboten.

Nichtsdestotrotz erhöht sich der Endpreis mitunter auch, wenn der Fluggast bei der Airline direkt bucht. Häufig sind diverse Zusatzangebote, wie der Abschluss einer Reiseversicherung, einer Reiserücktrittsversicherung oder freie Sitzwahl, voreingestellt. Um diese Angebote nicht im Warenkorb wiederzufinden und versehentlich zu bezahlen, muss der Käufer das Häkchen erst aktiv entfernen.

Auch für den Zahlvorgang selbst werden Gebühren erhoben. Je nach Fluggesellschaft betragen sie bei der Zahlung per Kreditkarte bis zu 16 Euro. Der Kunde sollte wissen, dass Kosten, wie Servicepauschalen oder Buchungsgebühren zwar legitim sind, jedoch nur, wenn sie ihm von Anfang an mitgeteilt werden. Doch um das Flugangebot lukrativer erscheinen zu lassen, werden diese Gebühren häufig erst am Ende der Buchung sichtbar.

Unter Umständen müssen Fluggäste auch in puncto Gepäck mit zusätzlichen Ausgaben rechnen, da nicht allein das Gesamtgewicht des Gepäcks, sondern zum Teil auch die Anzahl der Gepäckstücke in Rechnung gestellt werden. Andere Billigfluggesellschaften bitten zur Kasse, wenn das Gepäck nicht bereits online angemeldet wird. Und auch bei der geringsten Abweichung von den zulässigen Maßen des Handgepäcks oder von der zulässigen Gesamtgewichtszahl kann sich das vermeintliche Schnäppchen ins Gegenteil wenden. Gleiches gilt bei Stornierungen oder Namensänderungen. Bei Stornierungen sind die Fluggesellschaften allerdings verpflichtet, Steuern und Gebühren zu erstatten.

Der Kunde ist gut beraten, bei allen Buchungsschritten eines verlockenden Angebots die teuren Zusatzkosten im Auge zu behalten. Insbesondere durch aufmerksames Sichten voreingestellter, optionaler Leistungen vor dem Bestätigen durch den Klick auf „Weiter“ kann der Fluggast bereits einige versteckte Kosten meiden. Bei Ungereimtheiten ist es jedoch empfehlenswert, die Buchung bei einem anderen Anbieter vorzunehmen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com