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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Dank der aktuell niedrigen Kreditzinsen trauen sich immer mehr Menschen, ein Haus zu bauen. Doch so verlockend die Finanzierungslage ist – Bauherren sollten nichts überstürzen. Unter dem Motto „Meine Rechte als Bauherr“ informierten im Kieler Landtag auf einer Gemeinschaftsveranstaltung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Notarkammer und Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein drei Experten über die häufigsten Fehler beim Hausbau.

Sie bauen ein Haus nur einmal in Ihrem Leben
Mit durchschnittlich 20 Mängeln müssen Bauherren eines Einfamilienhauses rechnen, weiß Klaus Reese, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Sobald die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht oder gar die gewöhnliche Nutzung der Immobilie nicht mehr möglich ist, spricht man von Baumängeln. Vollholztüren, die nur furniert sind, zählen ebenso als Mangel wie Türen, die nicht richtig schließen. „Um später seine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, sollte die Bau- und Leistungsbeschreibung daher unbedingt detailliert, umfangreich und eindeutig sein. In der Praxis weisen viele Leistungsbeschreibungen erhebliche Defizite auf“, so der Kieler Rechtsanwalt.

Ist der Bau fertig, sollte die Abnahme zusammen mit einem qualifizierten Bausachverständigen erfolgen. Falls dem Bauherrn bei der Abnahme Mängel auffallen, sollte er dem Bauunternehmen diese schriftlich mitteilen und unbedingt eine Frist setzen, in welcher die Mängel zu beheben sind. „Nimmt der Bauherr das Werk nicht ab, hat der Unternehmer die Beweislast“, so Reese. Um seine Ansprüche durchzusetzen ist eine eingehende Dokumentation der Baufehler – z.B. mit einer Handy-Kamera – unabdingbar. „Legen Sie Ihr Beweismaterial einem Bausachverständigen vor“, rät Reese.

Störfälle im Vertrag regeln
Andreas Kuhn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Verwaltungsrecht, rät Bauherren, beim Abschluss eines Bauvertrags präzise zu sein. „Hinterher gibt es immer zwei Meinungen. Die meisten Rechtsstreitigkeiten entzünden sich darüber, was der Bauunternehmer dem Bauherren schuldet und was nicht“, so der Rechtsanwalt. Eine klare Bau- und Leistungsbeschreibung ist allerdings nur ein Teil eines Bauvertrags. Regelungen zu Bauzeit und Preissicherheit sollten ebenfalls exakt festgelegt werden. Die Betonung liegt auf „exakt“: „Vermeiden Sie wage Formulieren, wie ‚ca. Ende Mai‘ oder ‚in angemessener Zeit‘. Benennen Sie einen fixen Fertigstellungstermin nach dem Kalender“, rät Kuhn.

Besonders bitter wird es, wenn das Unternehmen insolvent ist, während sich bereits erste erhebliche Mängel zeigen. „Um sich abzusichern, sollte der Bauherr in den Bauvertrag eine Gewährleistungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft aufnehmen. Idealer Weise liegt diese schon beim Unterzeichnen des Bauträgervertrages vor“, erklärt der Rechtsanwalt aus Neumünster.

Ein gesamtes Jahresgehalt
Die Grunderwerbsteuer stellt für den Hausbauer gerade in Schleswig-Holstein mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent eine erhebliche Belastung dar, erklärt der Steuerberater Stephan Aldag. Umso schlimmer, wenn ungeplant außer auf den Kaufpreis des Grundstücks auch noch auf den Baupreis des Gebäudes Grunderwerbsteuer entrichtet werden muss. „Das ist leider nicht nur dann der Fall, wenn das fertig bebaute Grundstück erworben wird, sondern auch in vielen Fällen, wenn es nur Vorschriften oder Vereinbarungen über die Bebauung mit dem Grundstücksverkäufer gibt“, weiß Aldag.

Der Itzehoer Steuerberate appelliert, bei Kauf und Verkauf einer Immobilie auf die 10-Jahres-Frist zu achten, um Einkommenssteuer auf den Veräußerungsgewinn zu vermeiden. Diese kann sonst durchaus ein gesamtes Jahresgehalt ausmachen. Bei umfangreichem Immobilieneigentum ist darüber hinaus zu prüfen, ob eine Veräußerung die Annahme eines sogenannten „gewerblichen Grundstückshandels“ begründet, was erhebliche einkommenssteuerliche Auswirkungen hat.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Schleswig-Holsteinischen Steuerberaterkammer www.stbk-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Redaktion: www.azetpr.com