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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Beruflich flexibel und mobil sein – von zahlreichen Arbeitnehmern wir das immer öfter verlangt. Viele möchten das leisten, ohne dabei auf ihren alten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt verzichten zu müssen. Wer arbeitsbedingt für mehrere Jahre ins Ausland geht, darf seine alte Wohnung untervermieten. Für das bisherige Mietverhältnis sollen sich daraus keine Nachteile ergeben. Weigert sich der Vermieter, muss er Schadensersatz zahlen.