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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Pflegeversicherung

Pflegereform: Selbstständigkeit wird zum Kriterium


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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Ob jemand pflegebedürftig ist und Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, wurde bisher daran gemessen, wie hoch der Pflegeaufwand, gemessen in Minuten, ist. Ab 2017 gilt etwas anderes: Pflegebedarf hängt nun davon ab, wie selbstständig der Betroffene seinen Alltag bewältigt. Im Fokus steht nicht mehr der zeitliche Aufwand der Pflegeperson, sondern der Pflegebedürftige an sich. Für alle, die schon vor 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, gibt es einen Bestandsschutz.

Die neue soziale Pflegeversicherung


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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, verbessert die Situation für Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege. Wer sich heute mit Pflegestufe 1 bzw. Pflegegrad 2 in einem Pflegeheim befindet, muss allerdings mehr bezahlen. Aber es gibt ein Trostpflaster.

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