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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ist ein Arbeitnehmer von Mobbing aus dem Kollegenkreis betroffen, sollte er unbedingt das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen. Dieser trägt für seinen Mitarbeiter die sogenannte Fürsorgepflicht und muss Konflikte am Arbeitsplatz lösen. Mobbt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer sogar selbst, verletzt er seine Vertragspflicht – ein Verhalten, das bis zu Schadensersatzansprüchen führen kann.