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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Autofahrer können nach einem Unfall mit Blechschaden meist entscheiden: Entweder sie lassen das Fahrzeug reparieren und reichen bei der Kaskoversicherung die Reparaturrechnung ein. Oder sie rechnen den Schaden auf Gutachtenbasis ab und verwenden die Versicherungsleistung anderweitig. Doch welche Werkstattpreise dürfen bei der fiktiven Abrechnung zugrunde gelegt werden: Darf der Versicherte mit den Preisen einer teuren Vertragswerkstatt gemäß Gutachten kalkulieren oder nur mit den Beträgen, die er in einer günstigeren Werkstatt zahlen würde?

Der Autofahrer darf von seiner Versicherung die Preise einer Vertragswerkstatt dann ersetzt verlangen, wenn nur eine solche Werkstatt das Fahrzeug vollständig und fachgerecht instand setzen kann. Die höheren Stundenverrechnungssätze sind auch dann legitim, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug handelt, oder wenn das Auto bisher immer in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde. Dass diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Versicherte allerdings beweisen (Az. IV ZR 426/14).

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com