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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Interessen von Opfern finden in Strafprozessen zu wenig Berück­sichtigung, das ist immer noch eine weit verbreitete Meinung in der Öffentlichkeit. Sicherlich müsse die Stellung der Opfer von Gewalttaten verbessert und gestärkt werden, so die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Allerdings wäre es für viele Betroffene schon hilfreich, wenn sie die bestehenden recht­lichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen würden.

So haben Opfer seit 2016 Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung. Für die rechtliche Beratung kann sich der Geschädigte durch einen sogenannten Opferanwalt vertreten lassen (§406 f Abs. 1 StPO). Für die anfallenden Kosten kann er einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Die Nebenklage (§§ 395 ff StPO) ist für das Opfer von Vorteil, da sie die Mög­lichkeit eröffnet, über den Opferanwalt direkt an der Verfahrensgestaltung mitzuwirken: z.B. durch den Anspruch auf rechtliches Gehör, Akteneinsicht, Terminladung und durch das Anwesenheitsrecht während der gesamten Hauptverhandlung. Der Opferanwalt hilft, wenn Richter oder Staatsanwälte wegen Verdachts auf Befangenheit abgelehnt wer­den sollen, bei der Formulierung eigener Fragen und beim Einbringen von Beweismitteln. Die Kosten, die durch die anwaltliche Vertretung einer Neben­klage entstehen, muss der Täter im Falle einer Ver­urteilung dem Geschädigten erstatten.

Der Opferanwalt steht dem Opfer während des ganzen Prozesses beratend zur Seite und schützt ihn vor diskriminierender Behandlung während eines Verfahrens. Fragen zum persönlichen Lebensbereich dürfen nur in Ausnahmefällen gestellt werden. Das Gericht kann die Entfernung eines Angeklagten aus dem Gerichtssaal anordnen, wenn seine Anwesen­heit für den Zeugen unzumutbar erscheint. Ebenso kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, damit die Privatsphäre geschützt bleibt. Zum Schutz des Opfers kann der Opferanwalt auch durchsetzen, dass anstelle des Wohnortes des Opfers die Ad­resse des Opferanwaltes als ladungsfähige An­schrift genutzt wird.

Unterstützung für Gesundheitsschäden, die durch ein Gewaltdelikt entstanden sind, bietet das Opfer­entschädigungsgesetz. Danach erhalten Opfer bzw. ihre Hinterbliebenen Sachleistungen, z.B. Kranken­hausbehandlungen zur Wiederherstellung der Ge­sundheit und Erwerbsfähigkeit sowie Geldleistungen zur Versorgung. Möchte ein Opfer Leistungen in Anspruch nehmen, müssen die Voraussetzungen genau geprüft werden. Damit kein Anspruch ver­fällt, sollte sich der Betroffene möglichst rasch von einem Anwalt beraten lassen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com