Einkommenssteuererklärung

Besteht der Nachlass aus Schwarzgeld, ist der Erbe verpflichtet, dies anzuzeigen. Andernfalls macht er sich strafbar. © Foto: Lisa S._shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Mitunter kommt es vor, dass Erblasser ihren Nachkommen unversteuertes Vermögen, Schwarzgeld, hinterlassen. In einem solchen Fall müssen die Erben schnell handeln und die Steuerhinterziehung unverzüglich anzeigen. Gegebenenfalls müssen sie Steuern inklusive Zinsen nachzahlen. Melden die Erben das unversteuerte Vermögen nicht, machen sie sich strafbar.

Schnell handeln

Wer im Nachlass unversteuertes Vermögen entdeckt, sollte schnell handeln. Der Erbe ist verpflichtet, eine vollständige Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Wer das Schwarzgeld verschweigt und die Steuererklärung nicht berichtigt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar. Betroffenen droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Die Pflicht, das Schwarzgeld anzuzeigen, besteht auch dann, wenn die Erbschaftssteuer bereits festgesetzt worden ist, das heißt: Sollte der Erbe die Schwarzgeldkonten erst im Nachhinein finden, muss er diese unverzüglich melden.

Steuererklärung berichtigen

Als Rechtsnachfolger des Steuerhinterziehers haftet der Erbe gegenüber dem Fiskus auch für Zinsen und Dividenden. Der Erbe muss die falsche oder nicht abgegebene Steuererklärung umgehend berichtigen. Das gilt auch für Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker. Im Einzelfall können hinterzogene Steuern sogar bis zu 13 Jahre rückwirkend festgesetzt und erhoben werden. Auf Grundlage der neuen Angaben berechnen die Finanzbehörden die Steuerschuld neu. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich der Nachlass durch die neuen Steuerbescheide verkleinern. Unter Umständen ist es sogar möglich, dass die Nachzahlung für mehr als zehn Jahre inklusive der Zinsen die Erbschaft übersteigt.

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Vorsicht bei Selbstanzeige

Hat der Erbe sich strafbar gemacht, weil er das Schwarzgeld wohlwissend weder anzeigt noch die falsche Steuererklärung korrigiert hat, bleibt ihm nur die strafbefreiende Selbstanzeige. Nach mehrfachen Verschärfungen durch den Gesetzgeber gelten hierfür inzwischen viele formelle Vorgaben. Wer diese nicht einhält, muss unter Umständen sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Wenn mehrere Personen „Altlasten“ erben

Noch schwieriger ist es, wenn man Teil einer Erbengemeinschaft oder einer von mehreren Pflichtteilsberechtigten ist. Sobald ein Erbe von dem unversteuerten Nachlass erfährt, muss er die Miterben informieren. Die Erbengemeinschaft sollte sich abstimmen und dann umgehend die Steuerbehörden informieren.

Erben ist keine Pflicht

Ist es offensichtlich, dass eine Erbschaft aus Schwarzgeld besteht, sollte ein Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht oder Strafrecht spezialisiert ist, oder ein Fachanwalt für beide Rechtsgebiete hinzugezogen werden. Der Anwalt prüft auch, ob die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll ist. Für die Ausschlagung haben die Erben sechs Wochen Zeit.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

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Redaktion: AzetPR