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Vertrag wird unterschrieben

Autor: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer Seite 3 von 16

Immobilienkauf bei Unverheirateten

Unverheiratetes Paar

Um bei einer Trennung Streit zu vermeiden, sollten unverheiratete Paare die Eigentumsverhältnisse bereits vor einem Immobilienkauf regeln. © Foto: Africa Studio _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Paare ohne Trauschein haben in Deutschland weniger Rechte als Ehepaare. Dies kann insbesondere für unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erworben und bewohnt haben, schmerzhaft sein. Damit Streitigkeiten um die Immobilie im Falle einer Trennung vermieden werden können, sollten die Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsmodalitäten im Vorfeld geregelt werden. Hierzu müssen Unverheiratete selbst aktiv werden und sich ein „rechtliches Polster“ zulegen.

Hauskauf bei einer Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung

Die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung gilt als kostengünstiger Weg zur eigenen Immobilie. Der Erwerb ist jedoch mit Risiken verbunden. © Foto: Curtis Adams_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung gilt bisweilen als kostengünstiger Weg zur eigenen Immobilie. Der Erwerb ist jedoch mit erheblichen Risiken und Rechtsfolgen verbunden: Interessenten können das Haus oder die Wohnung nicht vorab selbst einsehen und müssen unter Umständen auch Schulden übernehmen, die im Grundbuch eingetragen sind. Selbst direkt vor dem Kauf hinzugekommene Schäden sind nicht auszuschließen. Dies sollten sich potenzielle Käufer vor der Teilnahme am Versteigerungsverfahren bewusst machen und insbesondere die Eintragungen im Grundbuch sorgfältig prüfen.

Nachbericht zur Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer über Legal Tech

Podiumsdiskussion

Am 3. April veranstaltete die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer eine Podiumsdiskussion zum Thema Legal Tech.

“Legal Tech” hieß das Thema der diesjährigen Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Auf dem Podium waren renommierte Experten aus Politik und Rechtsberatung zu Gast. Es diskutierten unter der Moderation von Burkhard Plemper Dr. Konstantin von Notz, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Kuuya Chibanguza, Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Direktor des Interdisziplinären Instituts für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Hannover und Mitherausgeber des Handbuchs “Künstliche Intelligenz”, sowie Marco Klock, CEO bei der Legal-Tech-Kanzlei rightmart.

Podiumsdiskussion der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer über die Chancen und Risiken von Legal Tech

Podiumsdiskussion Legal Tech

Am 03.04.2023 lädt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zu einer Podiumsdiskussion über die Zukunft von Legal Tech ein.

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer lädt zu einer Podiumsdiskussion ein zum Thema „Legal Tech: Bedrohung oder Chance für den Rechtsberatungsmarkt?“. Im Fokus der Diskussion stehen die Chancen und Risiken, die sich durch den Einsatz von automatisierten Systemen für den Rechtsberatungsmarkt ergeben. Renommierte Experten aus Politik und Rechtsberatung, wie Dr. Konstantin von Notz, MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen, sowie Dr. Kuuya Chibanguza, Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Direktor des Interdisziplinären Instituts für Automatisierte Systeme e.V. (RifaS) in Hannover und Mitherausgeber des Handbuchs „Künstliche Intelligenz“, werden an der Veranstaltung teilnehmen.

Private Nutzung von Diensthandy & Co.

Mann nutzt Diensthandy

Im Regelfall darf ein Diensthandy nur beruflich verwendet werden. Eine private Nutzung setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. © Foto: Alejandro Escamilla_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Seit der Coronapandemie bekommen viele Angestellte für die Arbeit im Homeoffice Geräte wie Smartphone, Notebook und Drucker zur Verfügung gestellt. Im Regelfall dürfen diese Arbeitsmittel nur dienstlich verwendet werden. Eine private Nutzung setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Kommt es während der erlaubten Privatnutzung zu Schäden oder Datenverlusten, ist die Haftung individuell anhand der Regelungen im Arbeitsvertrag und etwaiger Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers zu klären. Nutzungsumfang sowie Über- und Rückgabe der Geräte sollten genau protokolliert werden. Auch mit überlassenem Firmenhandy müssen Arbeitnehmer im Grundsatz nicht nach Feierabend erreichbar sein.

Geerbtes Schwarzgeld anzeigen

Einkommenssteuererklärung

Besteht der Nachlass aus Schwarzgeld, ist der Erbe verpflichtet, dies anzuzeigen. Andernfalls macht er sich strafbar. © Foto: Lisa S._shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Mitunter kommt es vor, dass Erblasser ihren Nachkommen unversteuertes Vermögen, Schwarzgeld, hinterlassen. In einem solchen Fall müssen die Erben schnell handeln und die Steuerhinterziehung unverzüglich anzeigen. Gegebenenfalls müssen sie Steuern inklusive Zinsen nachzahlen. Melden die Erben das unversteuerte Vermögen nicht, machen sie sich strafbar.

Checkliste für nichteheliche Gemeinschaften

Trennung

Viele Paare leben in nichtehelichen Gemeinschaften. Aufgrund mangelnder rechtlicher Bestimmungen kann eine Trennung zu Schwierigkeiten führen. © Foto: Alena Darmel_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein in sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften zusammen. So lange die Beziehung funktioniert, spielt es kaum eine Rolle, dass es nach wie vor keine gesetzlichen Regelungen für diese Lebensform gibt. Aber was passiert, wenn die Lebensgemeinschaft zerbricht?

Nachehelicher Unterhalt bei Krankheit

Frau mit mentalen Problemen

Falls einer der ehemaligen Ehepartner aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig ist, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. © Foto: Liza Summer_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Für verheiratete Paare ist es in aller Regel eine Selbstverständlichkeit, füreinander einzustehen – und zwar „in guten wie in schlechten Zeiten“. Ungleich verteilte Mühen oder Kosten werden ohne Weiteres hingenommen. Kommt es jedoch zur Scheidung, endet die Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand meist. Leidet einer der ehemaligen Partner an einer schweren Krankheit oder einem Gebrechen und ist daher erwerbsunfähig, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Kündigung bei Eigenbedarf – Täuschung kann teuer werden

Wohnraum

Vermieter, die Eigenbedarf vortäuschen, riskieren die Zahlung von Schadensersatz und machen sich unter Umständen sogar strafbar. © Foto: Dagmar Breu_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Vermieter oder Eigentümer haben meist nur begrenzte Möglichkeiten, ihren Mietern zu kündigen. Benötigen Immobilienbesitzer vermieteten Wohnraum für sich selbst oder für nahe Angehörige, können sie jedoch Eigenbedarf anmelden. Täuschen Vermieter den Eigenbedarf nur vor, riskieren sie die Zahlung von Schadensersatz und machen sich unter Umständen sogar strafbar.

Klare Regeln für die Betriebskostenabrechnung

Haus mit mehreren Wohnungen

Heizöl, Gas und Strom werden immer teurer. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung der nächsten Betriebskostenabrechnung. © Foto: Adrien Olichon_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Heizöl, Gas und Strom werden immer teurer. Viele Mieter könnten das spätestens bei der nächsten Betriebskostenabrechnung merken. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung der einzelnen Abrechnungspositionen. Vermieter dürfen lediglich laufende Ausgaben auf die Mieter umlegen, nicht aber einmalige Kosten. Zudem müssen die Kosten verständlich aufgeschlüsselt sein. Für die Erstellung der Abrechnung haben Vermieter längstens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode Zeit. Nach Ablauf der Jahresfrist dürfen sie im Regelfall keine Nachzahlungen mehr einfordern. Ist die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft, können Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt Einwendungen erheben. Darüber hinaus kommt aktuell oft die Frage auf, ob Vermieter ohne Absprache die Raumtemperatur senken oder aufgrund nicht bezahlter Nebenkosten das Mietverhältnis kündigen dürfen.

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