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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Wer bei einem Online-Kauf Fragen zu seinem Vertrag hat, ist meist darauf angewiesen, eine teure 0180-Nummer anzuwählen. Diese Praxis kritisierte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Um in Kontakt mit dem Kundendienst zu treten, sollen Verbraucher nicht mehr zahlen, als für eine gewöhnliche Rufnummer.