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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer krank ist und sich stationär im Krankenhaus oder in einer Kurmaßnahme befindet, denkt in erster Linie daran, schnell wieder gesund zu werden. Doch während der Abwesenheit muss auch der Haushalt weitergeführt werden. Gibt es dort ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe. Wichtig ist, dass die Haushaltshilfe nicht vom Arzt verordnet wird, sondern der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen muss. Er sollte bei dieser Gelegenheit einen Blick in die Satzung seiner Krankenkasse werfen. Dort sind Regelungen darüber zu finden, ob auch noch unter weniger strengen Voraussetzungen eine Haushaltshilfe gewährt wird.