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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, verbessert die Situation für Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege. Wer sich heute mit Pflegestufe 1 bzw. Pflegegrad 2 in einem Pflegeheim befindet, muss allerdings mehr bezahlen. Aber es gibt ein Trostpflaster.