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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Kommt ein Angehöriger durch einen Unfall zu Tode, haben die Hinterbliebenen in den USA und in vielen Ländern Europas Anspruch auf Schmerzensgeld. Deutsche Angehörige, die ein Familienmitglied verloren haben, erhalten für ihren seelischen Kummer grundsätzlich keine Ausgleichszahlung. Nur in Ausnahmesituationen dürfen Betroffene auf eine Entschädigung hoffen.