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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Schätzungen zufolge werden jährlich zwischen 1.500 und 5.000 Kinder in Deutschland durch eine Samenspende gezeugt. Während Kind und Erzeuger jahrzehntelang anonym füreinander blieben, haben Spenderkinder jeden Alters heute das Recht zu wissen, von wem sie abstammen. Doch das Recht gilt auch umgekehrt: Auch Samenspender dürfen erfahren, wer ihre Kinder sind.