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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine Rechtsberatung darf nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur von Rechtsanwälten durchgeführt werden. Nicht jeder vermeintlich Rechtskundige darf Rechtsrat erteilen. Dies ist nur dem Anwalt gestattet. Das deutsche Recht ist so kompliziert, dass es der Verbraucherschutz zwingend gebietet, dass die umfassende Rechtsberatung der Anwaltschaft vorbehalten bleibt. Rechtsanwälte sind durch eine fundierte juristische Ausbildung und durch zwei Staatsexamen qualifiziert. Darüber hinaus gewährleistet das anwaltliche Berufsrecht, dass der Anwalt in jedem Fall die Interessen seines Mandanten zu wahren hat. Er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss selbst den Anschein der Vertretung widerstreitender Interessen vermeiden. Die Einhaltung des Berufsrechts wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht.